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Nutzungsbedingungen für die Vermietung von Wohnungen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Diese Bedingungen bestimmen den Vertrag zwischen Ihnen, dem Kunden/Gast, und der Firma „Homes and More GmbH“ mit Sitz in: Maierbuckallee 2, D-79112 Freiburg. Homes and More ist der Anbieter der Website www.homesinrio.de und wird im folgenden Dokument als die Partei genannt, die im Namen von Homesinrio.de handelt.

Die Makler/Eigentümer der Objekte/Immobilien (im Folgenden Objektvertreter) sind Kooperationspartner der Homesandmore GmbH in Rio de Janeiro. Auch wenn die Homesandmore GmbH Dienstleistungen wie z.B. die Benennung einer Wohnung durchführt, handelt sie nur als Vertreter dieser Parteien. Der eigentliche Miet- oder Kaufvertrag kommt immer zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Immobilienvertreter zustande. Die Homes and more GmbH ist ausschließlich Vermittler.

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für jeden Abschnitt der Buchung.

1. Zustandekommen des Vertrages. Eine Buchungsanfrage eines potentiellen Gastes per E-Mail wird an die zuständigen Immobilienvertreter in Brasilien weitergeleitet. Diese Vertreter wählen ein passendes Angebot aus und senden die Details an Homesandmore, die das Angebot zusammen mit den Vertragsbedingungen an den potentiellen Gast weiterleiten, nachdem die Vermittlungsgebühr bezahlt wurde.

Das Angebot des Immobilienvertreters variiert je nach Saison und kann nur mit einer im Voraus geleisteten Anzahlung gesichert werden. Dies gilt insbesondere für Buchungen in der Hochsaison, da der Immobilienmakler einen hohen Verlust riskiert, wenn eine reservierte Wohnung später abgelehnt wird.

Nimmt der Kunde ein Angebot an, indem er Homesinrio eine Bestätigung per E-Mail schickt, leitet Homesinrio diese Annahme an den Immobilienmakler weiter. Wenn die Immobilie zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar ist, nimmt der Immobilienmakler die Reservierung für den gewünschten Zeitraum vor und sendet eine Bestätigung.

1.1 Daraufhin erhält der Gast von Homesandmore eine Bestätigungs-E-Mail für die Buchung des Objekts.

1.2 Anschließend überweist der Kunde die Vermittlungsgebühr und in vereinbarten Fällen auch die Anzahlung auf das Konto der Homesandmore GmbH. Die Homesandmore GmbH wird diese Vorauszahlung unmittelbar nach Erhalt der Vermittlungsgebühr an den Immobilienmakler in Brasilien weiterleiten.

1.3 Der Kunde erkennt an, dass mit der Überweisung der Vermittlungsgebühr ein Vertrag zustande kommt. Grundlage dieses Vertrages sind die vom Immobilienmakler übermittelten Angaben zum Objekt sowie die jeweiligen Vertragsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Der Gast, der die Buchung vornimmt, haftet für alle anderen Gäste wie für sich selbst. Wird ein Appartement von mehreren Personen gemietet, so haftet der Gast, der die Reservierung vornimmt.

2. Rechtlicher Rahmen, Einschränkungen der Dienstleistung

2.1 Homesandmore tritt im Rahmen des Vertrages ausschließlich als Vermittler auf und ist nicht unmittelbar Partei des Vertrages des Gastes.

2.2 Homesandmore ist allein für die Vermittlung von Informationen und Kontakten verantwortlich. Alle auf der Homesinrio-Website abgebildeten Immobilien sind mit einer Beschreibung versehen, die die Immobilienverwalter in Brasilien mit Unterstützung von Homesinrio aktuell halten. Für den eigentlichen Miet-/Verkaufsvertrag sind die per Mail übermittelten Informationen entscheidend.

2.3 Insbesondere ist Homesandmore nicht verantwortlich in Bezug auf die direkte Umgebung, Gegenstände, Sauberkeit oder Ruhestörungen etcs. Dies gilt insbesondere, da der Begriff der „Ruhestörung“ in Brasilien nicht existiert.

3. Vorauszahlung

3.1 Die Reservierungsbestätigung stellt einen direkten Vertragsabschluss zwischen dem Immobilienmakler und dem Kunden dar, sofern keine Vorauszahlung erforderlich ist. Ist eine Vorauszahlung erforderlich, kommt der Vertrag erst mit Eingang der Anzahlung bei der Homesandmore GmbH zustande.

3.2 Gehen Vorauszahlung und Anzahlung nicht innerhalb von 1 Woche bei Homesandmore ein, ist der Immobilienmakler berechtigt, nach Mahnung mit erneuter Fristsetzung, die ebenfalls nicht eingehalten wird, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Bei Verzug der monatlichen Zahlungen von Dauerkunden (langfristige Verträge) hat Homesandmore das Recht, einmalig eine Strafe von 10% des offenen Saldos und 2% der Strafe pro Monat nach brasilianischem Recht zu erheben.

3.4. Die Vermittlungsgebühr bleibt von Änderungen, die sich später durch vom Kunden angegebene Änderungen ergeben können, wie z.B. Verlängerungen, Wohnungswechsel oder Stornierungen, unberührt und wird nicht zurückerstattet.

3.5 Der Wechselkurs ist immer der offizielle Wechselkurs an dem Tag, an dem die Zahlungen bei Homesandmore eingegangen sind.

4. Vollständige Bezahlung

Die vollständige Zahlung erfolgt in Brasilien, sobald der Gast das Apartment besichtigt hat. Die Zahlung sollte in bar (Dollar, Euro oder Real) erfolgen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und der Schlüssel übergeben wurde.

5. Kaution

5.1 Der Vermieter oder sein Vertreter kann bei der Schlüsselübergabe eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag festgelegt.

5.2 Stellt der Vermieter oder der Beauftragte bei der Schlüsselübergabe Schäden fest, die der Gast verursacht hat, oder wird der Gast aufgefordert, die Wohnung früher zu verlassen, so kann die Kaution einbehalten oder die Kosten des Schadens abgezogen werden.

5.3 Die Kaution wird am Ende des Aufenthaltes zurückerstattet, wenn keine Schäden aufgetreten sind.

6. Check-In, Check-Out

6.1 Der Check-in beginnt um 15:00 Uhr. Das Auschecken ist bis 11:00 Uhr möglich.
7. Vertragsänderungen & Rücktritt vom Vertrag durch den Gast

7.1 Der Gast kann jederzeit vor der Bereitstellung des Appartements vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann eine Gebühr an den Vertreter des Vermieters oder des Eigentümers gezahlt werden. Diese Rücktrittsgebühren hängen davon ab, ob es dem Beauftragten oder dem Eigentümer möglich ist, das Objekt in der angegebenen Zeit zuzuweisen. Grundsätzlich wird der Kunde mit einer Rücktrittsgebühr konfrontiert. Die maximale Gebühr darf jedoch nicht zwangsweise erhoben werden:

a) Rücktritt bis 45 Tage vor der Zuteilung 50% des Gesamtpreises.

b) Rücktritt bis 44 Tage vor der Zuteilung 100% des Gesamtpreises.

Eine bereits an die Homesandmore GmbH gezahlte Vermittlungsgebühr und/oder Anzahlung wird im Falle eines Rücktritts nicht zurückerstattet.

7.3 Der Kunde hat das Recht, seine Reservierung auf eine zweite Person zu übertragen. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr von 50 € anfallen.

7.4 In Fällen, in denen der Kunde das Appartement, aus welchen Gründen auch immer, nicht wie vereinbart in Anspruch nehmen möchte, bleibt er, wie bei einem Rücktritt, zu einer Zahlung von 30% oder 100% gemäß 6.2.a) oder 6.2.b) verpflichtet. Eine verspätete Anreise oder eine frühere Abreise berechtigt den Gast nicht zu einer Rückerstattung. Dies gilt auch, wenn der Kunde durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, z.B. Krankheit, an der Übernahme des Appartements gehindert ist.

7.5 Nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen des Vertragsinhaltes in Bezug auf den Reisetermin, die Aufenthaltsdauer und das gewählte Appartement werden von Homesandmore GmbH nach Möglichkeit durchgeführt. Die Kosten für Änderungen betragen ab 50 € pro Vorgang.

7.6 Wünscht der Gast einen Umzug in ein anderes Appartement, z.B. weil kein Kabelfernsehen vorhanden ist oder weil das Appartement zu laut ist, so wird dies mit den Vertretern des Vermieters verhandelt. In solchen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Vorgang erhoben.

7.7 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Kunde die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ohne dass der Immobilienmakler oder Homesandmore dem zugestimmt haben, insbesondere bei verspäteter Anreise oder früherer Abreise.

8. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter oder Immobilienmakler

8.1 Verhält sich ein Kunde trotz Abmahnung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten wiederholt vertragswidrig, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt z.B. bei erheblicher Ruhestörung, Verstößen gegen die Hausordnung oder vorsätzlicher Zerstörung, grober oder fahrlässiger Behandlung der Inneneinrichtung.

8.2 Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus den in 7.1 genannten Gründen, so ist der Vermieter berechtigt, die Gesamtkosten der Vermietung zu behalten und Homesandmore kann die Vermittlungsgebühr einbehalten.

9. Besondere Pflichten des Kunden

9.1 Die Kunden sind verpflichtet, das Objekt und alle Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Nicht vorhandenes oder beschädigtes Mobiliar ist dem Vertreter des Vermieters oder des Eigentümers sofort nach Feststellung zur Kenntnis zu bringen.

9.2 Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zu tun, was in ihrer Macht steht, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Mögliche Schäden sind so gering wie möglich zu halten.

9.3 Die Kunden sind verpflichtet, Klimaanlagen und Ventilatoren auszuschalten, wenn sie die Wohnung verlassen, mindestens einmal pro Tag. Dies nicht nur aus Gründen der hohen Energiekosten und des Umweltschutzes, sondern vor allem auch, weil Klimaanlagen und Ventilatoren ausfallen können, wenn sie tagelang nicht ausgeschaltet werden – sie können sogar Feuer fangen. Wenn dies passiert und es gibt Beweise dafür, dass der Kunde sich nicht um die Geräte gekümmert hat, können alle damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

9.4 Haustiere dürfen einen Gast nur mit vorheriger Genehmigung begleiten. Die Art und Größe des Tieres muss angegeben werden.

10. Diebstahl/Raubüberfall:

Weder die Homes and More GmbH noch der Hausverwalter haften für Verluste infolge von Diebstahl oder Raub. Wenn ein Diebstahl- oder Einbruchsereignis durch das Verhalten oder die Nachlässigkeit des Gastes verursacht wird, z.B. durch einen verlorenen Schlüssel, muss der Schaden vollständig vom Gast getragen werden.

11. Verlorene Schlüssel

Der Gast ist für den Schlüssel verantwortlich, den er während seines Aufenthalts erhalten hat. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben, um die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu decken.

12 Antritt und Rücktritt des Kunden, Rücktrittsbedingungen

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle auftretenden Mängel unverzüglich dem Beauftragten des Vermieters mitzuteilen und eine Lösung des Problems zu verlangen.

12.2 Alle Forderungen in Bezug auf den Vertrag betreffen nur den Kunden und den Immobilienvertreter. Homesandmore ist lediglich als Vermittler zwischen diesen Ansprüchen beteiligt.

12.3 Homesandmore oder der Immobilienmakler können nicht für Lärm verantwortlich gemacht werden, der durch Renovierungen in benachbarten Wohnungen oder Gebäuden entsteht. Nach brasilianischem Recht muss solcher Lärm an Werktagen – Montag bis Freitag – zwischen 8:00 und 17:00 Uhr hingenommen werden.

12.4 Alle Schäden werden so schnell wie möglich behoben. Verzögerungen bei bestimmten Dienstleistungen, die von anderen erbracht werden, müssen jedoch akzeptiert werden und sind kein Grund für eine Annullierung.

13. Zusätzliche Leistungen

Unsere Mitarbeiter/Kooperationspartner in Brasilien stehen dem Kunden zur Verfügung. Bei ungewöhnlichen Aufgaben (z.B.: verlorene Pässe, Überführung in ein Krankenhaus, Übersetzungen) können wir Hilfe leisten. Wir berechnen 30€ /Stunde.

14. Haftung & Haftungsbeschränkungen

Wird ein Schaden des Kunden durch die Homesandmore GmbH weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt, so ist die Homesandmore GmbH verpflichtet, dem Kunden maximal den Betrag der Anzahlung zu zahlen. Die Homesandmore GmbH ist in keiner Weise für Schäden verantwortlich, die dem Kunden durch den Immobilienvertreter zugefügt werden. Ferner ist die Homesandmore GmbH nicht verantwortlich für Schäden, die dem Kunden durch Dritte entstehen.

15. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Inhalten dieser Website steht der Homesandmore GmbH zu. Jede Verwertung der Inhalte außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Homesandmore GmbH. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in elektronischen Systemen.

16. Schlussklauseln

16.1 Sollte eine der vorgenannten Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Inhalt am nächsten kommt.

16.2 Der Kunde kann die Homesandmore GmbH ausschließlich an dem öffentlichen Gerichtsstand Freiburg verklagen.

16.3 Die Bedingungen dieses Vertrages unterliegen zwischen allen Beteiligten dem deutschen Recht. Im gesamten Geschäftsverkehr mit Käufern wird als Gerichtsstand Freiburg im Breisgau, als gesetzlicher Vertreter des öffentlichen Rechts oder als Sondervermögen vereinbart.

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